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ENDBENUTZERLIZENZVERTRAG (UNEINGESCHRÄNKTE SOFTWARE)

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Dieser Endbenutzerlizenzvertrag („Vereinbarung“) enthält Informationen über die Rechte und Pflichten der natürlichen oder juristischen Person, die diese Vereinbarung abschließt („Lizenznehmer“). Diese Rechte und Pflichten regeln die Nutzung von Software, Code oder anderen Arten maschinenlesbarer Anweisungen durch den Lizenznehmer, die von der Zebra Technologies Corporation oder ihren verbundenen Unternehmen („Zebra“) bereitgestellt werden und dieser Vereinbarung beiliegen oder auf die diese Vereinbarung verweist („Software“).

Bei dieser Vereinbarung handelt es sich um einen rechtsgültigen Vertrag zwischen Zebra und dem Lizenznehmer, der die Bedingungen definiert, unter denen Zebra bereit ist, dem Lizenznehmer die Erlaubnis zur Nutzung der Software zu erteilen. Durch das Bestellen, Abonnieren, Installieren, Ausführen, Herunterladen oder anderweitige Verwenden der Software erklärt der Lizenznehmer, dass (i) er diese Vereinbarung akzeptiert und damit einverstanden ist, an sie gebunden zu sein, (ii), er diese Vereinbarung gelesen und verstanden hat, und (iii) er rechtmäßig in der Lage ist, diese Vereinbarung abzuschließen.

1.       ERTEILUNG DER LIZENZ. Zebra gewährt dem Lizenznehmer hiermit die folgenden Rechte, sofern der Lizenznehmer alle Bedingungen dieser Vereinbarung einhält:

(A) Für Software, die mit Zebra-Hardware bereitgestellt wird, gewährt Zebra dem Lizenznehmer hiermit eine begrenzte, widerrufliche, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Software während der Laufzeit dieser Vereinbarung. Nur Ihre Mitarbeiter und Subunternehmer sind zur Nutzung der Software berechtigt. Der Lizenznehmer muss alle notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter und Subunternehmer die Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten. Der Lizenznehmer darf die Software nur für interne Geschäftszwecke und ausschließlich zur Unterstützung der Geräte von Zebra zu verwenden. Dazu gehören die Berechtigung zur (i) Verwendung, Anpassung und teilweisen oder vollständigen Einbindung von Quellcode (dem „Beispielcode“), Laufzeitbibliotheksdateien und Dokumentationsdateien, die in der unveränderten Software in die eigenen Programme des Lizenznehmers (die „Benutzerprogramme“) integriert werden können, um ausschließlich Zebra-Geräte zu unterstützen, wenn hierfür keine Lizenz entsprechend Patenten gewährt wurde, die durch die Änderungen des Lizenznehmers, abgeleitete Werke oder andere Arbeiten beeinträchtigt werden können, in die ein Teil der Software integriert sein kann; (ii) Weitergabe des Beispielcodes im Objektcodeformat nur als wesentlich modifiziert oder nur als Teil des Benutzerprogramms zur ausschließlichen Unterstützung der Geräte von Zebra; und (iii) Weitergabe der Laufzeitbibliotheksdateien in ihrem ursprünglichen Format zur ausschließlichen Unterstützung von Zebra-Geräten. 

(B) In dem Ausmaß, in dem dem Lizenznehmer nicht-gerätespezifische Software bereitgestellt wurde, kann der Lizenznehmer die Verwendung, Anpassung und teilweise oder vollständige Einbindung von Beispielcode, Laufzeitbibliotheksdateien und Dokumentationsdateien vornehmen, die in der unveränderten Software in die Benutzerprogramme integriert sein können, sowie die Benutzerprogramme an Drittanbieter verteilen.

(C) Jegliche Nutzung der Software außerhalb der hier festgelegten Bedingungen ist strengstens untersagt und gilt als Verstoß gegen diese Vereinbarung, was zum sofortigen Erlöschen der in diesem Abschnitt 1 dargelegten Rechte führt.​  Im Fall eines Bruchs dieses Vertrags ist Zebra zu allen rechtlich oder finanziell möglichen Maßnahmen (einschließlich sofortigen Unterlassungsanspruchs und Wiederinbesitznahme aller Software, wenn der Lizenznehmer keine Bundesbehörde der USA ist) berechtigt. 

(D) Bestimmte Elemente der Software können Open-Source-Lizenzen unterliegen. Die Open-Source-Lizenzbestimmungen können einige Bestimmungen dieser Vereinbarung außer Kraft setzen. Zebra stellt die entsprechenden Open-Source-Lizenzen auf einer Website mit rechtlichen Hinweisen, in Readme-Dateien auf Geräten oder in Systemreferenzhandbüchern oder in Referenzhandbüchern zur Befehlszeilenschnittstelle (Command Line Interface, CLI) für bestimmte Zebra-Software oder -Produkte zur Verfügung.

 

2.      RECHTS- UND EIGENTUMSVORBEHALT. Zebra und seine Lieferanten und Lizenzgeber behalten sich alle Rechte vor, die dem Lizenznehmer in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden. Die Software ist durch Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze und Abkommen über geistiges Eigentum geschützt. Zebra oder seine Zulieferer oder Lizenzgeber besitzen die Eigentums-, Urheber- und sonstigen geistigen Eigentumsrechte an der Software. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass Zebra die Software oder einen Teil der Software von einem oder mehreren Drittlizenzgebern lizenzieren darf. Ein solcher anwendbarer Drittlizenzgeber ist ein beabsichtigter Drittbegünstigter dieser Vereinbarung, und ein solcher Drittlizenzgeber und seine Nachfolger und Beauftragten können sämtliche Bestimmungen dieser Vereinbarung durchsetzen, und nichts in diesem Dokument schränkt die gesetzlichen oder gerechten Rechte (einschließlich der Unterlassungsansprüche), Vorteile oder Abhilfemaßnahmen eines solchen Drittlizenzgebers gemäß oder aufgrund dieser Vereinbarung ein.

 

3.      EINSCHRÄNKUNGEN DER ENDBENUTZERRECHTE. Sofern in Abschnitt 1 dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gestattet, ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, die in diesem Vertrag enthaltene Software direkt oder indirekt weiterzugeben, unterzulizenzieren, zu vermieten, zu verleihen, per Leasingvereinbarung weiterzugeben, zu exportieren, zu re-exportieren, weiterzuveräußern, zu liefern, umzuleiten oder deren Export, den Re-Export, die Weiterveräußerung, den Transport oder die Umleitung zu veranlassen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt und darf andere nicht berechtigen, (i) die Software einschließlich Beispielcode ganz oder teilweise mit einer Open-Source-Software zu kombinieren, die Lizenzbedingungen und -verpflichtungen hat, zu denen Copyleft-Verpflichtungen bzw. Einschränkungen des geistigen Eigentums zählen, (ii) proprietäre Hinweise, Markierungen, Etikette oder Logos von der Software zu entfernen, (iii) die Software ganz oder teilweise ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Zebra an Dritte zu vermieten oder zu übertragen, oder (iv) Computersoftware oder -hardware zu benutzen, die der Überlistung von Vorrichtungen zum Schutz des Urheberrechts dienen, sollte die Software mit einer solchen Schutzvorrichtung ausgestattet sein. Wenn die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer die Erfassung sensibler Daten, persönlicher Gesundheitsinformationen oder biometrischer Daten (gemäß der Definition dieser Begriffe durch geltendes Recht) von Endbenutzern umfasst, beschränkt der Lizenznehmer die Nutzung der Software (und aller Benutzerprogramme, die die Software nutzen) auf Personen, von denen der Lizenznehmer alle gesetzlich erforderlichen Einwilligungen eingeholt hat und denen der Lizenznehmer alle gesetzlich erforderlichen Mitteilungen in Bezug auf eine solche Datenerfassung übermittelt hat.

 

4.      MASCHINENDATEN. „Maschinendaten“ bedeutet Nutzungsdaten- oder Statusinformationen, die von der Software oder von Hardware, die mit der Software verbunden ist, gesammelt werden, z. B. Informationen in Bezug auf ein Computergerät, auf dem die Software läuft. Zu den Beispielmaschinendaten gehören die verbleibende Nutzungszeit, das Batteriemanagement (z. B. Entleerungszeit, Standby-Strom, durchschnittlicher Stromverbrauch), die Systemzeit des Geräts, die CPU-Verarbeitungslast, die Anwendungsnutzungszeit, der freie RAM, die Anzahl der laufenden Prozesse, Netzwerkinformationen (z. B. Name oder Kennung), Gerätekennung, Firmware-Version, Hardware-Version, Gerätetyp, Audiolautstärke, LED-Status, Signaltonlautstärke, Hintergrundbeleuchtung, Tastenbeleuchtung, Kilometerzähler, Neustart, Ursache des Neustarts, Gesamtspeicher und Speicherverfügbarkeit, Anzahl der Einschaltzyklen und Betriebszeit des Geräts. Soweit Maschinendaten personenbezogene Daten umfassen, verarbeitet Zebra diese Maschinendaten gemäß der Datenschutzerklärung von Zebra. Ungeachtet sonstiger Angaben in diesem Vertrag gehören alle Titel- und Eigentumsrechte hinsichtlich Maschinendaten Zebra. Falls und insofern der Lizenznehmer als Eigentümer von Rechten an Maschinendaten erachtet wird, erteilt der Lizenznehmer hiermit Zebra eine zeitlich begrenzte, unwiderrufliche, nicht-exklusive Berechtigung und Lizenz zur Nutzung, Reproduktion und Erstellung abgeleiteter Werke von Maschinendaten.

 

5.      DATENSAMMLUNG AGGREGIEREN. Der Lizenznehmer erkennt an und stimmt zu, dass Zebra, soweit gesetzlich zulässig, (a) personenbezogene Daten für Zwecke im Zusammenhang mit der Nutzung der Software verarbeiten darf, (b) aggregierte oder pseudonymisierte Datensätze (d. h. Daten, die ohne die Verwendung zusätzlicher Informationen, die separat aufbewahrt werden, nicht zur Identifizierung einer natürlichen Person verwendet werden können) unter Verwendung von Daten des Lizenznehmers oder personenbezogener Daten erstellen darf, und (c) die aggregierten oder pseudonymisierten Daten verwenden darf, um die Software zu verbessern, neue Software oder Dienste zu entwickeln, Branchentrends zu verstehen, Whitepapers, Berichte oder Datenbanken mit einer Zusammenfassung des Vorstehenden zu erstellen und zu veröffentlichen, tatsächliche oder potenzielle rechtswidrige Aktivitäten zu untersuchen und zu bekämpfen bzw. zu verhindern, und im Allgemeinen für jeden legitimen Zweck im Zusammenhang mit dem Geschäft von Zebra nutzen darf.

 

6.      ORTSINFORMATIONEN. Mit der Software kann der Lizenznehmer Daten von mehreren Client-Geräten erfassen, die ihm bei der Verfolgung des tatsächlichen Orts dieser Client-Geräte behilflich sein können. Zebra lehnt jegliche Haftung bezüglich der Benutzung oder Fehlbenutzung der ortsbasierten Daten durch den Lizenznehmer ab. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle Kosten in angemessenem Umfang zu ersetzen, die Zebra im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter als Folge seiner Benutzung oder Fehlbenutzung der ortsbasierten Daten entstehen.

 

7.      DATENSCHUTZ. Die Datenschutzrichtlinie von Zebra (zu finden unter: https://www.zebra.com/privacy), in ihrer jeweils gültigen Fassung, wird durch diesen Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen. Wenn der Lizenznehmer oder Endbenutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Zebra-Hardware oder der Software personenbezogene Daten an Zebra übermittelt, wird die Art und Weise, wie Zebra diese Daten erhebt und verwendet, durch die Datenschutzerklärung von Zebra und geltendes Recht geregelt.​  Alle derartigen Daten, die Zebra zur Verfügung gestellt werden, werden auch in Übereinstimmung mit der geltenden Softwaredokumentation verarbeitet. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, Zebra über die Software keine sensiblen Daten, Zahlungskarteninformationen (ZKI) oder persönlichen Gesundheitsinformationen (PGI) (gemäß der Definition dieser Begriffe nach geltendem Recht) zur Verfügung zu stellen. Wenn der Lizenznehmer oder Endbenutzer von Benutzerprogrammen Zebra im Zusammenhang mit der Software E-Mail-Kontodaten zur Verfügung stellt, stimmt der Lizenznehmer zu, dass Zebra die E-Mail-Kontodaten gemäß der Datenschutzerklärung von Zebra aufbewahren und diese Konten zum Zweck der Benachrichtigung, des Supports oder von Aktualisierungen im Zusammenhang mit der Software oder damit verbundenen Zebra-Produkten kontaktieren darf.

 

8.      SOFTWAREVERSIONEN.  Zebra gibt regelmäßig neue Versionen der Software heraus, die dem Lizenznehmer nach Ermessen von Zebra zur Verfügung gestellt werden.

 

9.      EXPORTBESCHRÄNKUNGEN. Durch die Bestellung, das Abonnement, die Installation, die Ausführung, den Betrieb, das Herunterladen oder die sonstige Nutzung der Software und der dazugehörigen Dokumentation erklärt der Lizenznehmer, dass er sich nicht in einem Land befindet, das Exportembargos unterliegt oder als Land eingestuft wurde, das den „Terrorismus unterstützt“. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software und sämtliche Begleitunterlagen möglicherweise Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen der USA, des Europäischen Wirtschaftsraums, des Vereinigten Königreichs und sämtlichen anderen lokalen/ländereigenen Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen unterliegen, die von Zeit zu Zeit geändert werden können. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, alle anwendbaren internationalen und nationalen Gesetze einzuhalten, die für die Software und sämtliche Begleitunterlagen gelten, einschließlich aller anwendbaren Import-, Export- und Compliance-Gesetze und Bestimmungen, und sämtliche notwendigen Lizenzen oder Genehmigungen, falls zutreffend, einzuholen. Eine Nichteinhaltung der oben stehenden Bedingungen kann gerichtliche Schritte von Zebra oder relevanten Behörden nach sich ziehen. Der Lizenznehmer bestätigt, die Software nicht für „militärische Endzwecke“ oder „militärische Geheimdienstzwecke“ herunterzuladen oder anderweitig zu erwerben, wie in der U.S. Munitions List (22 C.F.R. §121) und in 15 C.F.R. §744 der U.S. Export Administration Regulations beschrieben.

 

10.   ABTRETUNG. Der Lizenznehmer darf diese Vereinbarung sowie jegliche sich daraus ergebende Rechte und Pflichten (von Gesetzes wegen oder aus anderen Gründen) nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Zebra abtreten. Zebra ist berechtigt, diese Vereinbarung und jegliche sich daraus ergebende Rechte und Pflichten ohne die Zustimmung des Lizenznehmers abzutreten. Vorbehaltlich des Vorstehenden ist diese Vereinbarung für die Vertragsparteien und ihre jeweiligen gesetzlichen Vertreter, Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute.

 

11.   BEENDIGUNG. Diese Vereinbarung ist bis zu ihrer Beendigung gültig. Die Rechte des Lizenznehmers aus dieser Vereinbarung erlöschen automatisch und ohne Benachrichtigung von Zebra, wenn der Lizenznehmer es versäumt, einen Verstoß oder eine Verletzung dieser Vereinbarung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung über den Verstoß oder die Verletzung zu beheben. Zebra kann diese Vereinbarung kündigen, indem es dem Lizenznehmer als Ersatz einen neuen Vertrag für die Software oder für neue Versionen der Software anbietet und die fortgesetzte Nutzung der Software oder einer neuen Version der Software von der Zustimmung des Lizenznehmers zu einem solchen neuen Vertrag abhängig macht. Nach Ende dieser Vereinbarung muss der Lizenznehmer die Verwendung der Software gänzlich einstellen und vollständige wie teilweise Kopien der Software vernichten. Erfolgt die Nutzung der Software durch den Lizenznehmer im Rahmen einer Bestellung, eines Abonnements oder einer anderen kommerziellen Vereinbarung, endet diese Vereinbarung mit Ablauf oder Kündigung dieser anderen Vereinbarung. Die Abschnitte 3–6 und 12–18 bleiben über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus bestehen, zusammen mit allen anderen Bestimmungen, von denen aufgrund ihrer Art oder Absicht erwartet wird, dass sie über die Beendigung hinaus bestehen bleiben.

 

12.   GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS. VORBEHALTLICH ANDERER ANGABEN IN DER SCHRIFTLICHEN AUSDRÜCKLICH BEGRENZTEN GEWÄHRLEISTUNG WIRD DIE SOFTWARE „WIE GESEHEN“ UND „WIE VERFÜGBAR“ OHNE AUSDRÜCKLICHE ODER IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNGEN SEITENS ZEBRA BEREITGESTELLT. IM GRÖSSTMÖGLICHEN, DURCH DAS ANWENDBARE RECHT GESTATTETEN UMFANG LEHNT ZEBRA ALLE AUSDRÜCKLICHEN, IMPLIZIERTEN ODER GESETZLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF IMPLIZIERTE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT ODER FACHGERECHTER AUSFÜHRUNG, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, ZUVERLÄSSIGKEIT ODER VERFÜGBARKEIT, GENAUIGKEIT, VIRENFREIHEIT, NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER ODER VON SONSTIGEN RECHTEN. ZEBRA GARANTIERT NICHT FÜR DEN UNTERBRECHUNGSFREIEN ODER FEHLERFREIEN BETRIEB DER SOFTWARE. SOFERN DIE VON DIESEM EULA BETROFFENE SOFTWARE EMULATIONSBIBLIOTHEKEN ENTHÄLT: SOLCHE EMULATIONSBIBLIOTHEKEN ARBEITEN NICHT ZU 100 % KORREKT UND DECKEN NICHT 100 % DER EMULIERTEN FUNKTION AB UND WERDEN OHNE MÄNGELGEWÄHR UND MIT ALLEN FEHLERN ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. ALLE IN DIESEM PARAGRAPHEN UND DIESEM EULA AUFGEFÜHRTEN AUSSCHLÜSSE UND BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH FÜR SOLCHE EMULATIONSBIBLIOTHEKEN. EINIGE RECHTSSYSTEME GESTATTEN KEINEN AUSSCHLUSS VON KONKLUDENTEN GEWÄHRLEISTUNGEN, SODASS DER OBIGE AUSSCHLUSS UNTER UMSTÄNDEN IM FALLE DES LIZENZNEHMERS NICHT ZUTRIFFT. WEDER MÜNDLICHE NOCH SCHRIFTLICHE EMPFEHLUNGEN ODER INFORMATIONEN, DIE DER LIZENZNEHMER VON ZEBRA ODER SEINEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN EINHOLT, SIND ALS VERÄNDERUNGEN DIESES AUSSCHLUSSES DURCH ZEBRA BEZÜGLICH DER SOFTWARE ODER ALS ERSTELLUNG EINER GEWÄHRLEISTUNG VON ZEBRA AUSZULEGEN.

 

13.   DRITTANBIETERANWENDUNGEN. Bestimmte Drittanbieteranwendungen können in dieser Software enthalten sein oder mit ihr heruntergeladen werden. Zebra macht keinerlei Zusicherungen bezüglich dieser Anwendungen. Da Zebra keine Kontrolle über derartige Anwendungen hat, bestätigt der Lizenznehmer und stimmt zu, dass Zebra für derartige Anwendungen nicht verantwortlich ist. Der Lizenznehmer bestätigt und stimmt ausdrücklich zu, dass er Drittanbieteranwendungen auf sein eigenes Risiko benutzt, und dass das gesamte Risiko in Bezug auf unbefriedigende Qualität, Leistung, Genauigkeit und Anstrengung beim Lizenznehmer liegt. Der Lizenznehmer stimmt zu, dass Zebra weder direkt noch indirekt für Schäden oder Verluste verantwortlich oder haftbar ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden oder Verluste von Daten, die von oder in Zusammenhang mit der Nutzung von oder dem Vertrauen auf derartigen Inhalten, Produkten oder Dienstleistungen von Drittanbietern verursacht oder angeblich verursacht werden, die auf oder über eine derartige Anwendung verfügbar sind. Der Lizenznehmer bestätigt und stimmt zu, dass die Benutzung von Drittanbieteranwendungen von den Nutzungsbedingungen, der Lizenzvereinbarung, der Datenschutzrichtlinie und sonstigen derartigen Vereinbarungen derartiger Anbieter von Drittanbieteranwendungen reguliert wird und dass Informationen oder persönliche Daten, die der Lizenznehmer wissentlich oder unwissentlich an einen derartigen Anbieter von Drittanbieteranwendungen weitergibt, der Datenschutzrichtlinie eines derartigen Anbieters von Drittanbieteranwendungen unterliegen, falls eine solche Richtlinie existiert. ZEBRA LEHNT JEGLICHE VERANTWORTUNG FÜR OFFENLEGUNGEN VON INFORMATIONEN ODER ANDEREN PRAKTIKEN VON ANBIETERN VON DRITTANBIETERANWENDUNGEN AB. ZEBRA LEHNT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG IN BEZUG DARAUF AB, OB DIE PERSÖNLICHEN INFORMATIONEN DES LIZENZNEHMERS VON EINEM ANBIETER VON DRITTANBIETERANWENDUNGEN ERFASST WERDEN, ODER ZU WELCHEM ZWECK SOLCHE PERSÖNLICHEN INFORMATIONEN VON EINEM SOLCHEN ANBIETER VON DRITTANBIETERANWENDUNGEN BENUTZT WERDEN.

 

14.   HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. SOWEIT NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG, ÜBERNIMMT ZEBRA KEINE VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG FÜR: (A) SCHÄDEN JEGLICHER ART, DIE SICH AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DER UNFÄHIGKEIT ERGEBEN, DIE SOFTWARE ODER ANWENDUNGEN DRITTER, IHREN INHALT ODER IHRE FUNKTIONALITÄT ZU NUTZEN, AUFGRUND VON VERBINDUNGS- ODER DATENÜBERTRAGUNGSPROBLEMEN, DIE NICHT VON ZEBRA VERURSACHT WURDEN ODER NICHT UNTER DER KONTROLLE VON ZEBRA STEHEN. DAZU GEHÖREN NETZWERKUNTERBRECHUNGEN, ÜBERTRAGUNGSLATENZEN, VERBINDUNGSFEHLER ODER DEFEKTE IN SYSTEMEN, DIE DER LIZENZNEHMER FÜR DIE VERBINDUNG MIT DEM INTERNET ODER ANDEREN KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN VERWENDET; (B) ALLE INDIREKTEN, BESONDEREN, ZUFÄLLIGEN, EXEMPLARISCHEN ODER FOLGESCHÄDEN, AUCH WENN ZEBRA AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE; ODER (C) DIREKTE ODER INDIREKTE SCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE DURCH ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM BENUTZERPROGRAMM VERURSACHT WERDEN. DIES SCHLIESST JEGLICHE BESCHÄDIGUNG ODER DEN VERLUST VON DATEN EIN, DA DER LIZENZNEHMER ANERKENNT UND ZUSTIMMT, DASS DIE NUTZUNG VON BENUTZERPROGRAMMEN DURCH DEN LIZENZNEHMER IN VERBINDUNG MIT DER SOFTWARE AUF ALLEINIGES RISIKO DES LIZENZNEHMERS ERFOLGT. IN EINIGEN RECHTSSYSTEMEN IST DAS AUSSCHLIESSEN BZW. EINSCHRÄNKEN DER HAFTUNG FÜR ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ERLAUBT, SODASS DIE OBIGE BESCHRÄNKUNG BZW. DER OBIGE AUSSCHLUSS MÖGLICHERWEISE AUF DEN LIZENZNEHMER NICHT ZUTRIFFT. UNGEACHTET DES VORSTEHENDEN GILT: DIE GESAMTHAFTUNG VON ZEBRA GEGENÜBER DEM LIZENZNEHMER FÜR ALLE VERLUSTE, SCHÄDEN UND KLAGEGRÜNDE, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SOLCHE, DIE AUF DEM VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG ODER ANDERWEITIGEN DINGEN BERUHEN UND SICH AUS DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER ANWENDUNGEN DRITTER DURCH DEN LIZENZNEHMER ODER EINER ANDEREN BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, BETRÄGT HÖCHSTENS EINTAUSEND DOLLAR (1.000 USD). DIE EINSCHRÄNKUNGEN, AUSSCHLÜSSE UND HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE GELTEN IM GRÖSSTMÖGLICHEN NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG, AUCH WENN EIN RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT.

 

15.   UNTERLASSUNGSANSPRUCH. Der Lizenznehmer erkennt an, dass Zebra im Falle eines Verstoßes des Lizenznehmers gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung keinen angemessenen Rechtsbehelf in Form von Geld oder Schadenersatz hat. Zebra ist daher berechtigt, bezüglich einer solchen Verletzung bei einem beliebigen zuständigen Gericht sofort einen Unterlassungsanspruch zu erwirken, ohne eine Kaution zu hinterlegen. Das Recht von Zebra auf Erwirkung einer einstweiligen Verfügung beschränkt nicht das Recht von Zebra auf Inanspruchnahme weiterer Rechtsmittel.

 

16.   ÄNDERUNGEN. Jegliche Änderungen an diesem Vertrag gelten nur, wenn diese in schriftlicher Form erfolgen und von einem ermächtigten Vertreter der von dieser Änderung betroffenen Partei unterzeichnet sind. Die fortgesetzte Nutzung der Software nach Änderung der aktualisierten Vereinbarung stellt eine Zustimmung dar, an die aktualisierten Bedingungen gebunden zu sein.

 

17.   BESCHRÄNKTE RECHTE VON ENDBENUTZERN DER US-REGIERUNG. Die US-Regierung hat im Rahmen der Federal Acquisition Regulations und des Defense Federal Acquisition Regulations Supplement bestimmte Rechte an Software eingeschränkt. Wenn es sich beim Lizenznehmer um eine US-Regierungsbehörde oder einen Auftragnehmer handelt, sollte der Lizenznehmer die oben genannten Vorschriften einhalten, einschließlich der Einholung aller erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen von relevanten Aufsichtsbehörden, bevor er die Software in bestimmte Länder oder Personen/Organisationen auf Sanktionslisten exportiert oder erneut exportiert. In Übereinstimmung mit den oben stehenden Bestimmungen und anderen relevanten Abschnitten des Code of Federal Regulations wird die Software an Endbenutzer der US-Regierung (a)nur als „kommerzieller Gegenstand“, bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ sowie „Computersoftware-Unterlagen“ (siehe Definition dieser Begriffe in den oben stehenden Bestimmungen) und (b) nur mit den Rechten verteilt und lizenziert, die allen anderen Endbenutzern gemäß der in diesem Dokument enthaltenen Bedingungen erteilt werden.

 

18.   GELTENDES RECHT. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Bundesstaates Illinois, ohne Rücksicht auf die Bestimmungen des Kollisionsrechts. Diese Vereinbarung unterliegt nicht dem UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf, dessen Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen wird.